Wenn du einen Feuerlöscher🧯mutwillig entleerst, beschädigst oder stiehlst, ist das nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB strafbar. Wer „vorsätzlich oder wissentlich Schutzvorrichtungen, die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienen, oder Rettungsgeräte oder andere Sachen, die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmt sind“ demoliert, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. 👨⚖️
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