Zu Inhalt springen
Leben schützen, nicht nehmen

Leben schützen, nicht nehmen

Wenn du einen Feuerlöscher🧯mutwillig entleerst, beschädigst oder stiehlst, ist das nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB strafbar. Wer „vorsätzlich oder wissentlich Schutzvorrichtungen, die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienen, oder Rettungsgeräte oder andere Sachen, die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmt sind“ demoliert, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. 👨‍⚖️

Du willst deine Kolleginnen und Kollegen darüber aufklären? Dann melde dich gerne zur Schulung zum Brandschutzhelfer an. 👉 https://wwh-academy.de/collections/schulung-brandschutzhelfer-evakuierungshelfer

Vorheriger Artikel Feuermelder: Verantwortungsvoll verwenden
Nächster Artikel Es brennt - wer haftet?