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Region STUTTGART 
Wir führen in STUTTGART offen Kurse durch, hierfür kann ein Ticket gekauft werden.
In der gesamten Region, führen wir auch bei Ihnen vor Ort eine Inhouse-Schulung durch.
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  • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG

  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

  • DGUV Information: 205-023

  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"

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Dies Kunden vertrauen uns bereits:

Kundenbewertungen, die uns auszeichnen:

Dies war ein tolles informatives Training, sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis.Gerne könnte die Schulung noch weiter ausgedehnt werden durch Auffrischungstrainings in regelmäßigen Abständen.Zusammengefasst: toll, dass es solche wichtigen Schulungen in Theorie und Praxis gibt und von Spezialisten durchgeführt werden, die den Überblick sehr gut vermitteln. Weiter so :-)

Oliver H.

Die Schulung zum Brandschutzhelfer war TOP organisiert und amüsant! Egal welche Fragen gestellt wurden, es gab immer eine hilfreiche Antwort. Vielen Dank!

Bianca S.

Wir hatten eine Inhouse Brandschutzhelfer/in & Evakuierungshelfer/in Ausbildung. Die Zusammenarbeit war reibungslos, schnelle und kompetente Beratung. Die Mitarbeiter kümmern sich um alles, man hat kaum Aufwand. Super organisiert, ein sehr interessante Unterweisung. Alle Teilnehmer waren mehr als zufrieden. Danke und Daumen hoch - macht weiter so! :)

Anonym

Ich war sehr begeistert von dem Seminar, es war interessant gestaltet mit vielen praxisnahen Beispielen ….die Zeit verging wie im Fluge, auch die Lektüre gefällt mir sehr gut, um dies noch im Nachhinein nachzulesen ….kann ich nur weiterempfehlen, freue mich auf den Auffrischungskurs…

S.

Viel durch die Schulung insbesondere für den Privatbereich wieder gelernt. Sehr angenehme Atmosphäre bei der Schulung, netter Referent.

Benjamin

Zum einen würde, und habe Ich jedem ganz generell empfehlen das mitzumachen. Da waren neue und ganz nützliche Informationen dabei neben dem ganzen "was jeder weiß" Auf der Arbeit beim Nachfragen zeigten sich die Lücken. Also Mitmachen umd Anmelden!! Ja und der Tobi ist Vollprofi und jedes Wort Sitzt und Wirkt. Kann ich Nur empfehlen.

R.

Dein Weg zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige und individuelle Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich des Brandschutzes können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter bestens für den Ernstfall gerüstet sind.

INHOUSE

Exklusive Ausbildung bei dir vor Ort

OFFENER KURS

Die passende Variante für alle, die weniger als 5 Brandschutzhelder ausbilden lassen wollen.

FAQ

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?

Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen"

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Für Bereiche mit normaler Brandgefahr empfiehlt die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) eine Auffrischung im Intervall von 2 - 5 Jahren. Das Intervall für Wiederholung ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. 

Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet, einen oder mehrere Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer Schulung?

Unsere Schulung zum Brandschutzhelfer dauert ca. 3 - 4 Stunden. Die genaue Dauer einer Schulung hängt von der Anzahl der Teilnehmer und eventuell aufkommender Fragen ab.

Die Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

Für die Teilnahme an der Schulung zum Brandschutzhelfer gibt es keine besonderen Voraussetzungen. 

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung kann der Teilnehmer vom Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Dazu bedarf es der Schriftform. Unsere Vorlage kannst du über folgenden Link herunterladen:
Vorlage Bestellung zum Brandschutzhelfer *

Besonderheit: Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können ohne zusätzliche Schulung zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Ausbildung ist zu führen.

Was muss ein Brandschutzhelfer können?

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist es den Teilnehmern den sichereren Umgang mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln, sowie die Teilnehmer zu befähigen das selbstständige Verlassen (Flucht) zu unterstützen. 

Unsere Brandschutzhelfer Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Was muss ein Brandschutzhelfer können?

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist es den Teilnehmern den sichereren Umgang mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln, sowie die Teilnehmer zu befähigen das selbstständige Verlassen (Flucht) zu unterstützen. 

Unsere Brandschutzhelfer Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Die Ausbildung

Ziel der Schulung
Der betriebliche Brandschutz ist ein äußerst wichtiger Bereich, wenn es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kollegen geht. Entsprechend ist eine professionelle und anwenderorientierte Schulung Ihrer Mitarbeiter von größter Wichtigkeit. Mit unseren Schulungen stellen wir sicher, dass Sie mögliche Brandursachen selbst erkennen und diesen vorbeugen können. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sind Ihre Kollegen nach der Teilnahme an unserer Schulung bestens vorbereitet, um erste Brandbekämpfungs-Maßnahmen durchzuführen, Ihre Kollegen bei der Evakuierung anzuleiten und die Feuerwehr zu unterstützen. 
Wir möchten Sie bei der Gewährleistung Ihrer Sicherheit unterstützen und freuen uns die Brandschutz- & Evakuierungshelfer- Schulung mit Ihnen durchzuführen.
Inhalt der Schulung
Die Theorie
  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Die praktische Feuerlöscher-Übung: 

Findet im Freien statt, Freifläche ca. 10x10 m. Wir üben mit reinen Wasser-Übungslöschern.

Rechtliche Grundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
    • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
    • DGUV Information: 205-023 (BGI/GUV-I 5182) 

Wie berechne ich die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern?

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend[...]"

Beipielrechnung

ANZAHL BESCHÄFTIGTEBENÖTIGTE BRANDSCHUTZHEFER
101
20 1
302
402
503
603
704
804
905
1005
Bitte beachte, dass es sich um Beispiele bei normaler Brandgefahr handelt.
Diese sind nicht direkt in die Praxis übertragbar, sondern sollen als Orientierung dienen.

Warum sollte ich mehr als 5% der Beschäftigten ausbilden?

Bei der Ausbildungsquote müssen Abwesenheiten einzelner Brandschutzhelfer, z.B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen berücksichtigt werden.
Um in jedem Fall die notwendige Anzahl ausgebilderter Brandschutzhelfer vor Ort zu haben, empfiehlt es sich einen deutlich größere Zahl als 5% der Beschäftigten auszubilden.

Auch durch die Gegebenheiten im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Beispielsweise aufgrund von höhem Kundenverkehr.

Erhöhte Brandgefahr erkennen

In folgenden Bereichen kann von einer erhöhten Brandgefahr ausgegangen werden.
Diese Liste ist nur beispielhaft, wenn du in deinem Fall unterstützung benötigt, melde dich gerne bei uns.
Verkauf, Handel, Lagerung
  • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
  • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
  • Speditionslager
  • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
  • Altpapierlager
  • Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
  • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
  • Lager mit sonstigem brennbaren Material
  • Ausstellungen für Möbel
  • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
Dienstleistung
  • Kinos, Diskotheken
  • Abfallsammelräume
  • Küchen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theaterbühnen
  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
  • chemische Reinigung, Wäschereien
  • Alten- und Pflegeheime
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
Industrie
  • Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
  • Webereien, Spinnereien
  • Herstellung von Papier im Trockenbereich
  • Verarbeitung von Papier
  • Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
  • Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
  • Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
  • Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
  • Öl-Härtereien
  • Druckereien
  • petrochemische Anlagen
  • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
  • Leder- und Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoff-Spritzgießerei
  • Kartonagenherstellung
  • Backwarenfabrik
  • Herstellung von Maschinen und Geräten
Handwerk
  • Kfz-Werkstatt
  • Tischlerei/Schreinerei
  • Polsterei
  • Metallverarbeitung
  • Galvanik
  • Vulkanisierung
  • Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung
  • Backbetrieb
  • Elektrowerkstatt


Anfrage zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Was treibt uns an?

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, den Arbeitstag durch die besten Produkte und Schulungen auf höchstem Niveau, ein Stück sicherer zu machen. 

Wir empfehlen die Teilnahme an unserer Brandschutz- & Evakuierungshelfer/in Schulungen, die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Schulung und der praktischen Feuerlöschübung, Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall, die Handhabung der Feuerlöscher und die Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. 

Auszug aus der ASR A2.2: “Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern/innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann erforderlich sein.” 

Gerne stehen wir und ich persönlich für alle Fragen zum Thema Arbeitsschutz für Sie zur Verfügung. Ihr Tobias Dees