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Inhouse Brandschutzhelfer-Ausbildung

  • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG

  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"

  • DGUV Information: 205-023

  • In 4 Stunden zum Brandschutzhelfer

  • Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

  • Mit praktischer Feuerlöscherübung

  • 98 % Weiterempfehlung

Gruppengröße
In einer regulären Gruppe bilden wir maximal 15 Teilnehmer aus.

Für Inhouse-Schulungen besteht die möglichkeit die Gruppengröße auf 20 Teilnehmer zu erhöhen.
Dauer
Unsere Schulung zum Brandschutzhelfer dauert ca. 3 - 4 Stunden. 
Die genaue Dauer einer Schulung hängt von der Anzahl der Teilnehmer und eventuell aufkommender Fragen ab.
Schulungsdatum
Die Inhouse-Schulung ist eine exklusive Schulung nur für Ihr Unternehmen.
Gerne stimmen wir zusammen mit Ihnen passende Termine ab und reservieren diese für Sie.
Schulungsort
Die Schulung wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Für die praxtische Übung wird eine Freifläche ca. 5x5 m benötigt (z.B. auf einem Parkplatz).
Aufwand
Um Ihnen eine sichere und zuverlässige Planung zu ermöglichen, erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot zum Festpreis.

Die Ausbildung

Ziel der Schulung
Der betriebliche Brandschutz ist ein äußerst wichtiger Bereich, wenn es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kollegen geht. Entsprechend ist eine professionelle und anwenderorientierte Schulung Ihrer Mitarbeiter von größter Wichtigkeit. Mit unseren Schulungen stellen wir sicher, dass Sie mögliche Brandursachen selbst erkennen und diesen vorbeugen können. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sind Ihre Kollegen nach der Teilnahme an unserer Schulung bestens vorbereitet, um erste Brandbekämpfungs-Maßnahmen durchzuführen, Ihre Kollegen bei der Evakuierung anzuleiten und die Feuerwehr zu unterstützen. 
Wir möchten Sie bei der Gewährleistung Ihrer Sicherheit unterstützen und freuen uns die Brandschutz- & Evakuierungshelfer- Schulung mit Ihnen durchzuführen.
Inhalt der Schulung
Die Theorie
  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Die praktische Feuerlöscher-Übung: 

Findet im Freien statt, Freifläche ca. 10x10 m. Wir üben mit reinen Wasser-Übungslöschern.

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
  • DGUV Information: 205-023 (BGI/GUV-I 5182) 

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend[...]"

Beipielrechnung

ANZAHL BESCHÄFTIGTEBENÖTIGTE BRANDSCHUTZHEFER
101
20 1
302
402
503
603
704
804
905
1005
Bitte beachte, dass es sich um Beispiele bei normaler Brandgefahr handelt.
Diese sind nicht direkt in die Praxis übertragbar, sondern sollen als Orientierung dienen.

Warum sollte ich mehr als 5% der Beschäftigten ausbilden?

Bei der Ausbildungsquote müssen Abwesenheiten einzelner Brandschutzhelfer, z.B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen berücksichtigt werden.
Um in jedem Fall die notwendige Anzahl ausgebilderter Brandschutzhelfer vor Ort zu haben, empfiehlt es sich einen deutlich größere Zahl als 5% der Beschäftigten auszubilden.

Auch durch die Gegebenheiten im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Beispielsweise aufgrund von höhem Kundenverkehr.

Erhöhte Brandgefahr erkennen

In folgenden Bereichen kann von einer erhöhten Brandgefahr ausgegangen werden.
Diese Liste ist nur beispielhaft, wenn du in deinem Fall unterstützung benötigt, melde dich gerne bei uns.
Verkauf, Handel, Lagerung
  • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
  • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
  • Speditionslager
  • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
  • Altpapierlager
  • Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
  • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
  • Lager mit sonstigem brennbaren Material
  • Ausstellungen für Möbel
  • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
Dienstleistung
  • Kinos, Diskotheken
  • Abfallsammelräume
  • Küchen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theaterbühnen
  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
  • chemische Reinigung, Wäschereien
  • Alten- und Pflegeheime
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
Industrie
  • Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
  • Webereien, Spinnereien
  • Herstellung von Papier im Trockenbereich
  • Verarbeitung von Papier
  • Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
  • Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
  • Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
  • Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
  • Öl-Härtereien
  • Druckereien
  • petrochemische Anlagen
  • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
  • Leder- und Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoff-Spritzgießerei
  • Kartonagenherstellung
  • Backwarenfabrik
  • Herstellung von Maschinen und Geräten
Handwerk
  • Kfz-Werkstatt
  • Tischlerei/Schreinerei
  • Polsterei
  • Metallverarbeitung
  • Galvanik
  • Vulkanisierung
  • Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung
  • Backbetrieb
  • Elektrowerkstatt


Anfrage zur Brandschutzhelfer-Ausbildung