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Sie suchen eine Brandschutzhelfer Schulung in der Region Esslingen a.N.? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Hi,
ich bin Toby Dees

nimm dir einen Moment und schau dir mein kurzes Video an. Ich erzähle dir, wer wir "die WWH SAFETY - Academy GmbH" und ich sind. Worauf wir uns spezialisiert haben und wo wir überall tätig werden.
Deutschlandweit
tätig
geprüfter
PSA Fachberater
20 Jahre Mitglied bei der
Feuerwehr Stuttgart
Sachkundiger & 
Multiplikator
für PSA gegen Absturz
Die Brandschutzhelfer Schulung in der Region Esslingen am Neckar – Ihre Sicherheit im Fokus! 

Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sind von größter Bedeutung. In der Region Esslingen am Neckar bieten wir hochwertige Brandschutzhelfer Schulungen an, um sicherzustellen, dass Sie im Notfall gut vorbereitet sind. Unser zertifiziertes Team von Experten steht bereit, um Sie bestmöglich zu schulen und sicherzustellen, dass Sie die nötigen Fähigkeiten und das Wissen erlangen, um in kritischen Situationen effektiv zu handeln. 

Unsere Schulung deckt wichtige Themen ab, darunter die Erkennung von Brandgefahren, der sichere Umgang mit Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen sowie die koordinierte Evakuierung von Personen. Wir erfüllen sämtliche geltenden Vorschriften und Normen, um sicherzustellen, dass Sie optimal geschützt sind und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen handeln. 

Investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter. Eine gründliche Brandschutzhelfer Schulung kann Leben retten und erhebliche Sachschäden verhindern. Unsere Schulungen sind maßgeschneidert für die Region Esslingen am Neckar und berücksichtigen lokale Gegebenheiten, um sicherzustellen, dass Sie bestmöglich geschützt sind. 

Ein sicherer Arbeitsplatz steigert nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter, sondern fördert auch das Ansehen Ihres Unternehmens. Zeigen Sie Ihr Engagement für die Sicherheit und investieren Sie in die Schulung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Team in Esslingen am Neckar für alle Eventualitäten gewappnet sind. Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität!
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zufriedene Kunden

Dies Kunden vertrauen uns bereits:

Die Schulung

Ziel der Schulung
Der betriebliche Brandschutz ist ein äußerst wichtiger Bereich, wenn es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kollegen geht. Entsprechend ist eine professionelle und anwenderorientierte Schulung Ihrer Mitarbeiter von größter Wichtigkeit. Mit unseren Schulungen stellen wir sicher, dass Sie mögliche Brandursachen selbst erkennen und diesen vorbeugen können. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sind Ihre Kollegen nach der Teilnahme an unserer Schulung bestens vorbereitet, um erste Brandbekämpfungs-Maßnahmen durchzuführen, Ihre Kollegen bei der Evakuierung anzuleiten und die Feuerwehr zu unterstützen. 
Wir möchten Sie bei der Gewährleistung Ihrer Sicherheit unterstützen und freuen uns die Brandschutz- & Evakuierungshelfer- Schulung mit Ihnen durchzuführen.
Inhalt der Schulung
Die Theorie
  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Die praktische Feuerlöscher-Übung: 

Findet im Freien statt, Freifläche ca. 10x10 m. Wir üben mit reinen Wasser-Übungslöschern.

Rechtliche Grundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
    • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
    • DGUV Information: 205-023 (BGI/GUV-I 5182) 

FAQ

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?

Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen"

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Für Bereiche mit normaler Brandgefahr empfiehlt die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) eine Auffrischung im Intervall von 2 - 5 Jahren. Das Intervall für Wiederholung ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. 

Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet, einen oder mehrere Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer Schulung?

Unsere Schulung zum Brandschutzhelfer dauert ca. 3 - 4 Stunden. Die genaue Dauer einer Schulung hängt von der Anzahl der Teilnehmer und eventuell aufkommender Fragen ab.

Die Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

Für die Teilnahme an der Schulung zum Brandschutzhelfer gibt es keine besonderen Voraussetzungen. 

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung kann der Teilnehmer vom Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Dazu bedarf es der Schriftform. Unsere Vorlage kannst du über folgenden Link herunterladen:
Vorlage Bestellung zum Brandschutzhelfer *

Besonderheit: Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können ohne zusätzliche Schulung zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Ausbildung ist zu führen.

Was muss ein Brandschutzhelfer können?

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist es den Teilnehmern den sichereren Umgang mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln, sowie die Teilnehmer zu befähigen das selbstständige Verlassen (Flucht) zu unterstützen. 

Unsere Brandschutzhelfer Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Was muss ein Brandschutzhelfer können?

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist es den Teilnehmern den sichereren Umgang mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln, sowie die Teilnehmer zu befähigen das selbstständige Verlassen (Flucht) zu unterstützen. 

Unsere Brandschutzhelfer Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandgefahren
  • Physikalische Grundlagen
  • Brandklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Bauliche Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz
  • Notruf
  • Brandschutz-Piktogramme
  • Flucht- und Rettungspiktogramme
  • Praktische Schulung – Feuerlöscher-Übung

Wie berechne ich die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern?

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend[...]"

Beipielrechnung

ANZAHL BESCHÄFTIGTEBENÖTIGTE BRANDSCHUTZHEFER
101
20 1
302
402
503
603
704
804
905
1005
Bitte beachte, dass es sich um Beispiele bei normaler Brandgefahr handelt.
Diese sind nicht direkt in die Praxis übertragbar, sondern sollen als Orientierung dienen.

Warum sollte ich mehr als 5% der Beschäftigten ausbilden?

Bei der Ausbildungsquote müssen Abwesenheiten einzelner Brandschutzhelfer, z.B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen berücksichtigt werden.
Um in jedem Fall die notwendige Anzahl ausgebilderter Brandschutzhelfer vor Ort zu haben, empfiehlt es sich einen deutlich größere Zahl als 5% der Beschäftigten auszubilden.

Auch durch die Gegebenheiten im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Beispielsweise aufgrund von höhem Kundenverkehr.

Erhöhte Brandgefahr erkennen

In folgenden Bereichen kann von einer erhöhten Brandgefahr ausgegangen werden.
Diese Liste ist nur beispielhaft, wenn du in deinem Fall unterstützung benötigt, melde dich gerne bei uns.
Verkauf, Handel, Lagerung
  • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
  • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
  • Speditionslager
  • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
  • Altpapierlager
  • Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
  • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
  • Lager mit sonstigem brennbaren Material
  • Ausstellungen für Möbel
  • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
Dienstleistung
  • Kinos, Diskotheken
  • Abfallsammelräume
  • Küchen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theaterbühnen
  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
  • chemische Reinigung, Wäschereien
  • Alten- und Pflegeheime
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
Industrie
  • Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
  • Webereien, Spinnereien
  • Herstellung von Papier im Trockenbereich
  • Verarbeitung von Papier
  • Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
  • Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
  • Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
  • Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
  • Öl-Härtereien
  • Druckereien
  • petrochemische Anlagen
  • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
  • Leder- und Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoff-Spritzgießerei
  • Kartonagenherstellung
  • Backwarenfabrik
  • Herstellung von Maschinen und Geräten
Handwerk
  • Kfz-Werkstatt
  • Tischlerei/Schreinerei
  • Polsterei
  • Metallverarbeitung
  • Galvanik
  • Vulkanisierung
  • Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung
  • Backbetrieb
  • Elektrowerkstatt