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Atem- & Chemikalienschutz

Der DGUV Grundsatz 312-190 "Grundsätze der Prävention" beschreibt die Notwendigkeit zur Unterweisung im Atemschutz. Eine Unterweisung im Atemschutz ist notwendig, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren durch Staub, Gase, Dämpfe oder Rauch zu schützen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Eine Unterweisung im Atemschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit im Bereich Atemschutz stattfinden und danach regelmäßig wiederholt werden, um die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen.