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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Ausbildung - STUTTGART

Unsere Ausbildung beinhaltet:

  • Theorie-Webinar: In unserem Online-Seminar vermitteln wir Ihren Mitarbeitern die grundlegenden Prinzipien des Brandschutzes sowie die richtigen Schritte für Evakuierungen. Dies geschieht in einem interaktiven Dialog mit unseren Referenten
  • Praktische Übungen: Wir führen in Ihrer Region den praktischen Teil durch, wählen Sie eine Kalenderwoche (KW), die für Sie passt, und wir stimmen den genauen Termin und Ort individuell mit Ihnen ab.

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 EINFÜHRUNGSAKTION: statt EUR 199,- netto / EUR 236,81 brutto

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Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer Ausbildung in Stuttgart

Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer Ausbildung in Stuttgart: Theorie online, Praxis vor Ort

Herzlich willkommen zur hochwertigen Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer Ausbildung in Stuttgart unter der erfahrenen Leitung von Tobias Dees, Gründer, Geschäftsführer und Experte im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz. Unsere Schulung vermittelt nicht nur lebensrettende Fähigkeiten für den Ernstfall, sondern erfüllt auch die strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie sind bei uns in den besten Händen.

Brandschutzhelfer Seminar, Schulung und Lehrgang in Stuttgart

Unsere umfassende Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer Ausbildung umfasst:

1. Online-Theorie im Webinar

Erlernen Sie bequem von zu Hause aus die Grundlagen der Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Praxis. Dies geschieht unter der kompetenten Anleitung von Tobias Dees, einem ausgewiesenen Experten im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz. Unsere Experten vermitteln nicht nur praktisches Wissen, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen gemäß der Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", des Arbeitsschutzgesetzes §10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen" und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen."

2. Praktische Ausbildung vor Ort

In Stuttgart bieten wir eine realistische Feuerlöscher-Übung mit einem Feuertrainer an. Jeder Teilnehmer hat die Gelegenheit, einen echten Brand mit einem Feuerlöscher zu bewältigen, während erfahrene Trainer die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.

3. Rechtssicherheit und Zertifizierung

Unsere Ausbildung zielt darauf ab, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift gerecht zu werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine anerkannte Zertifizierung.

Warum uns wählen?

  • Gesetzliche Konformität unter der Leitung von Tobias Dees
  • Praxisnahe Schulung in Stuttgart
  • Flexibles Online-Webinar für die Theorie
  • Zertifizierung und Anerkennung

Ihre Sicherheit und die Einhaltung der Gesetze stehen bei uns an erster Stelle. Buchen Sie noch heute Ihre Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Ausbildung in Stuttgart!

Unsere Schulung vermittelt nicht nur lebensrettende Fähigkeiten, sondern gewährleistet auch die gesetzliche Konformität, um die Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2, des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift sicherzustellen. Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem nächsten Lehrgang und werden Sie ein zertifizierter Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in Stuttgart unter der erfahrenen Leitung von Tobias Dees.

Schreib uns eine E-Mail

service@wwh-academy.de

Ruf uns an

+49 711 447 069 - 10

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Ein kleiner Auszug unserer zufriedenen Kunden:

Ziel der Schulung:

Der betriebliche Brandschutz ist ein äußerst wichtiger Bereich, wenn es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kollegen geht. Entsprechend ist eine professionelle und anwenderorientierte Schulung Ihrer Mitarbeiter von größter Wichtigkeit. Mit unseren Schulungen stellen wir sicher, dass Sie mögliche Brandursachen selbst erkennen und diesen vorbeugen können. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sind Ihre Kollegen nach der Teilnahme an unserer Schulung bestens vorbereitet, um erste Brandbekämpfung-Maßnahmen durchzuführen, Ihre Kollegen bei der Evakuierung anzuleiten und die Feuerwehr zu unterstützen. Wir möchten Sie bei der Gewährleistung Ihrer Sicherheit unterstützen und freuen uns die Brandschutz- & Evakuierungshelfer- Schulung mit Ihnen durchzuführen.


Inhalt der Schulung

Die Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praktische Feuerlöscher-Übung: 

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • realitätsnahe Übung mit Firetrainer und Feuerlöschern
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
  • Wir üben mit reinen Wasser-Übungslöschern.


Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
  • DGUV Information: 205-023 (BGI/GUV-I 5182) 

FAQ / Fragen und Antworten

Wie viele Brandschutzhelfer sind erfroderlich?

    Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Auszug aus der DGUV-I 205-023:
    “Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, spezielle Produktionsabläufe, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen"

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

    Für Bereiche mit normaler Brandgefahr empfiehlt die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) eine Auffrischung im Intervall von 2 - 5 Jahren. Das Intervall für Wiederholung ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. 

Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

    Ja, in Deutschland sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet, einen oder mehrere Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer Schulung?

    Unsere Schulung zum Brandschutzhelfer dauert ca. 3 - 4 Stunden (Theorie ca. 2-3 Std, Praxis ca. 1 Std). Die genaue Dauer einer Schulung hängt von der Anzahl der Teilnehmer und eventuell aufkommender Fragen ab.

    Die Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

    Für die Teilnahme an der Schulung zum Brandschutzhelfer gibt es keine besonderen Voraussetzungen. 

    Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung kann der Teilnehmer vom Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Dazu bedarf es der Schriftform. Unsere Vorlage erhalten Sie nach der Schulung.
    Besonderheit: Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können ohne zusätzliche Schulung zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Ausbildung ist zu führen.

Was muss ein Brandschutzhelfer können?

    Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist es den Teilnehmern den sichereren Umgang mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln, sowie die Teilnehmer zu befähigen das selbstständige Verlassen (Flucht) zu unterstützen.

Wie berechne ich die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern?

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

Auszug aus der DGUV-I 205-023: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend[...]"

Beispielrechnung
ANZAHL BESCHÄFTIGTE BENÖTIGTE BRANDSCHUTZHEFER
10 1
20 1
30 2
40 2
50 3
60 3
70 4
80 4
90 5
100 5

Bitte beachte, dass es sich um Beispiele bei normaler Brandgefahr handelt.
Diese sind nicht direkt in die Praxis übertragbar, sondern sollen als Orientierung dienen.



Warum sollen Sie mehr als 5% der Beschäftigten ausbilden?

Bei der Ausbildungsquote müssen Abwesenheiten einzelner Brandschutzhelfer, z.B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen berücksichtigt werden. Um in jedem Fall die notwendige Anzahl ausgebilderter Brandschutzhelfer vor Ort zu haben, empfiehlt es sich einen deutlich größere Zahl als 5% der Beschäftigten auszubilden. Auch durch die Gegebenheiten im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Beispielsweise aufgrund von höhem Kundenverkehr.



Erhöhte Brandgefahr erkennen

In folgenden Bereichen kann von einer erhöhten Brandgefahr ausgegangen werden.
Diese Liste ist nur beispielhaft, wenn du in deinem Fall Unterstützung benötigt, melde dich gerne bei uns.

Verkauf, Handel, Lagerung
  • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
  • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
  • Speditionslager
  • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
  • Altpapierlager
  • Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
  • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
  • Lager mit sonstigem brennbaren Material
  • Ausstellungen für Möbel
  • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
Dienstleistung
  • Kinos, Diskotheken
  • Abfallsammelräume
  • Küchen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theaterbühnen
  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
  • chemische Reinigung, Wäschereien
  • Alten- und Pflegeheime
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
Industrie
  • Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
  • Webereien, Spinnereien
  • Herstellung von Papier im Trockenbereich
  • Verarbeitung von Papier
  • Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
  • Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
  • Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
  • Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
  • Öl-Härtereien
  • Druckereien
  • petrochemische Anlagen
  • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
  • Leder- und Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoff-Spritzgießerei
  • Kartonagenherstellung
  • Backwarenfabrik
  • Herstellung von Maschinen und Geräten
Handwerk
  • Kfz-Werkstatt
  • Tischlerei/Schreinerei
  • Polsterei
  • Metallverarbeitung
  • Galvanik
  • Vulkanisierung
  • Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung
  • Backbetrieb
  • Elektrowerkstatt


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