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Allgemeine Leasingbedingungen

1. Vertragsgegenstand

WWH SAFETY - Academy GmbH bietet Ihnen ein attraktives, modulares Leistungspaket, welches individuell zusammengestellt werden kann.

Wir unterstützen den Kunden bei der Beschaffung und Wartung von Feuerlöschern. Die durch diesen Vertrag abgedeckten Leistungen, sowie eventuelle Ausgrenzungen sind in den Beschreibungen der einzelnen Module definiert.

Daneben steht Ihnen die WWH SAFETY - Academy GmbH auch für weitere Dienstleistungen zur Verfügung.

2. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit von 1, 3 bzw. 5 Jahren entsprechend dem Leasingvertrag. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, wenn er nicht vor Ablauf rechtzeitig gekündigt wird.
Module, die während der Laufzeit aufgebucht werden, haben eine Laufzeit entsprechend der bei Vertragsunterzeichnung geltenden Vertragslaufzeit.
Der Vertrag kann durch beide Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
WWH SAFETY - Academy GmbH ist berechtigt die Zurverfügungstellung einzelner Module auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit abzukündigen, wenn die Zurverfügungstellung der vereinbarten Module technisch nicht mehr möglich ist.
Durch eine Abkündigung werden die vertraglichen Vereinbarungen, mit Ausnahme der unmittelbar von der Abkündigung betroffenen Regelungen (z.B. Kosten) im Übrigen nicht berührt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WWH SAFETY - Academy GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Betrages von mindestens zwei Monatsraten, nicht notwendigerweise aufeinanderfolgender Monatsraten, im Rückstand ist.
Kündigt WWH SAFETY - Academy GmbH berechtigt aus wichtigem Grund, werden 80% der vom Kunden bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit geschuldeten Vergütung als pauschaliertes entgangenes Nutzungsentgelt sofort fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WWH SAFETY - Academy GmbH nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Vergütung
Die Vergütung von regelmäßig von WWH SAFETY - Academy GmbH zu erbringenden Leistungen wird vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Kunden, jeweils zum dritten Werktag der Abrechnungsperiode nach Rechnungsstellung durch WWH SAFETY - Academy GmbH fällig.
Die Abrechnung der pauschal vereinbarten Services erfolgt, wie im Leasingvertrag vereinbart, entweder monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich immer im Voraus.
Sämtliche von WWH SAFETY - Academy GmbH genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Die Übersendung der monatlichen Rechnungen erfolgt nach Wahl von WWH SAFETY - Academy GmbH per Post oder elektronisch per PDF-Rechnung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag beruht, aus dem sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden ergibt.

4. Geltung der Bestimmungen dieses Regelwerks
Die Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten ausschließlich für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der WWH SAFETY - Academy GmbH und Ihnen, auch wenn sie im Rahmen der Erweiterung oder Reduzierung der Leasingmodule nicht nochmals gesondert einbezogen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Die hier in Bezug genommenen Leistungen der WWH SAFETY - Academy GmbH richten sich ausschließlich nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
Änderungen der Bestimmungen in diesem Regelwerk können von der WWH SAFETY - Academy GmbH jederzeit vorgenommen werden. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung widerspricht und die WWH SAFETY - Academy GmbH dem Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung, gelten die bisherigen Bestimmungen unverändert weiter.
Die WWH SAFETY - Academy GmbH hat das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Keine Anwendung findet dieser Änderungsvorbehalt, wenn sich die Änderung auf eine Verpflichtung von WWH SAFETY - Academy GmbH oder des Kunden bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (im Folgenden: „wesentliche Vertragspflicht”).
Ändern sich zwingende gesetzliche oder behördliche Rahmenbedingungen für die Erbringung der von WWH SAFETY - Academy GmbH unter dem Vertrag mit dem Kunden geschuldeten Leistungen und führt dies dazu, dass WWH SAFETY - Academy GmbH Anpassungen an diesem AGB oder den unter dem Vertrag mit dem Kunden geschuldeten Leistungen vornehmen muss, ist WWH SAFETY - Academy GmbH berechtigt, die entsprechenden Regelungen in diesem Regelwerk und die dem Kunden geschuldeten Leistungen hieran anzupassen, selbst wenn hiervon wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.
Die Regelung bezüglich der Änderungen von Preislisten gilt für derartige Änderungen entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der ordentlichen Kündigung das Recht von WWH SAFETY - Academy GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit dem Kunden auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten gesetzlichen oder behördlichen Rahmenbedingungen tritt.

5. Geltung der Bestimmungen von Drittanbietern
Soweit WWH SAFETY - Academy GmbH unter diesem Vertrag Leistungen an Geräten und Systemen von Drittherstellern erbringt, gelten ergänzend deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist zur Einhaltung der jeweiligen Geschäftsbedingungen verpflichtet.

6. Überlassung von Gegenständen
Sofern WWH SAFETY - Academy GmbH dem Kunden Gegenstände überlässt, erhält der Kunde an dem Gegenstand ein einfaches, bei Mietverträgen auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares und sachlich auf die vertragsgemäße Nutzung beschränktes Nutzungsrecht.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unternehmen, die zur Erbringung der Leistungen durch WWH SAFETY - Academy GmbH erforderlich und dem Kunden zumutbar sind.
Hierzu zählt insbesondere im Falle von Störungen oder Schäden die unverzügliche Bereitstellung von mit einer Begründung versehenen Störungs- und Schadensmeldungen, die es WWH SAFETY - Academy GmbH ermöglicht, die Störung oder den Schaden nachzuvollziehen.

8. Haftung
Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Regelwerks nichts anderes ergibt, haftet WWH SAFETY - Academy GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt entsprechend für die Haftung von WWH SAFETY - Academy GmbH für deren Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

Auf Schadensersatz haftet WWH SAFETY - Academy GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WWH SAFETY - Academy GmbH a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in letzterem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, ausgeschlossen ist. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WWH SAFETY - Academy GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche gegen WWH SAFETY - Academy GmbH gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

9. Verjährung
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Zurverfügungstellung der Leistung. Soweit ausnahmsweise eine Abnahme
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen bei Arglist von WWH SAFETY - Academy GmbH und nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Nachunternehmer und sonstige Dritte
WWH SAFETY - Academy GmbH ist jederzeit berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen eines Dritten zu bedienen. WWH SAFETY - Academy GmbH wird diesen Dritten gesondert auf den Datenschutz und zur Verschwiegenheit verpflichten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die im Leasingvertrag genannte Objekt-Adresse.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von WWH SAFETY - Academy GmbH. WWH SAFETY - Academy GmbH ist berechtigt, alternativ Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

12. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
WWH SAFETY - Academy GmbH kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden auf Dritte übertragen.
Sollte WWH SAFETY - Academy GmbH von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wird der Kunde hierüber mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Vertragsübergabe durch WWH SAFETY - Academy GmbH in Kenntnis gesetzt.
Der Kunde ist berechtigt, den mit WWH SAFETY - Academy GmbH, auf den Zeitpunkt der Vertragsübergabe mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübergabe zu kündigen.

13. Änderungen und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso etwaige von den Parteien nach Vertragsschluss abzugebende rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird auch durch die Textform (§126b BGB, insbesondere Fax und E-Mail) gewahrt. Auf Verlangen der empfangenden Partei hat die erklärende Partei die Erklärung unverzüglich schriftlich (§126 Abs. 1 BGB) zu bestätigen.

14. Sonstige Bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern von diesen AGB oder dem Vertrag Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
Soweit zwischen der WWH SAFETY - Academy GmbH und dem Kunden in der Laufzeit dieser Vereinbarung individuelle Vereinbarungen getroffen werden, bleibt der Vertrag in Gänze bestehen, auch wenn dann einzelne Vereinbarungen unwirksam sind oder werden.
WWH SAFETY - Academy GmbH und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder WWH SAFETY - Academy GmbH noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.