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Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet, einen oder mehrere Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Diese Regelung besagt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass ausreichend viele Beschäftigte als Brandschutzhelfer benannt werden und ausgebildet sind, um im Brandfall Erstmaßnahmen ergreifen und die Evakuierung einleiten zu können. Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und Art des Unternehmens sowie der Anzahl der Beschäftigten.
Bei normaler Brandgefahr reichen in der Regel 5% der Belegschaft aus.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst eine theoretische und praktische Schulung, in der die Teilnehmer lernen, wie sie Brände erkennen, alarmieren und bekämpfen können, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Rettung von Personen im Ernstfall einleiten.
Die Ausbildung muss regelmäßig wiederholt werden, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Brandschutzhelfer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" empfiehlt die Auffrischung im Abstand von 2 - 5 Jahren.

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