Mo. - Do.: 8-17 Uhr /
Fr.: 8-13 Uhr
Mo. - Do.: 8-17 Uhr /
Fr.: 8-13 Uhr
Der Unternehmer muss eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen.
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung der Mitarbeiter zur Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, ohne dabei sich selbst in Gefahr zu bringen. Sowie die Sicherstellung der Evakuierung der Anwesenden.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Auszug aus der DGUV-I 205-023:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.