Mo. - Do.: 8-17 Uhr /
Fr.: 8-13 Uhr
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Fr.: 8-13 Uhr
Wusstest du, dass der § 145 des Strafgesetzbuches (StGB) den Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Mitteln der Unfallverhütung und der Nothilfe regelt?
Unter Notrufe zählen z. B. :
▶ Alarmglocken
▶ Sirenen
▶ Feuerglocke
▶ Flaggen
▶ SOS-Rufe
▶ Wählen der 110 oder 112
Wer Notrufe missbraucht, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Das konkrete Strafmaß im Einzelfall hängt unter anderem von der Art der Tatbegehung und der Anzahl der abgesetzten Notrufe ab. Entscheidend ist auch, welche Tätigkeiten und Ermittlungen die Polizei durch den falschen Notruf ausgelöst hat. Außerdem ist von Bedeutung, ob es sich bei dem Beschuldigten um einen Erst- oder Wiederholungstäter handelt.
Ein Brandschutzhelfer kann bei diesen Themen Aufklärungsarbeit leisten und im Notfall dabei helfen, die Situation einzuschätzen.
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